Zurück

1. Anwendungsbereich, Vertragsparteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von JURA SPRINT, einem Angebot von Dr. Daniel Schumann, Eschersheimer Landstraße 42, 60322 Frankfurt am Main, Deutschland (nachfolgend „JURA SPRINT“), gelten für sämtliche auf dieser Website (www.jurasprint.de, nachfolgend „Website“) angebotenen Dienstleistungen und in diesem Zusammenhang abgeschlossenen Verträge mit einem Verbraucher gemäß § 13 BGB oder Unternehmer gemäß § 14 BGB, die ihren Wohnsitz bzw. Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben (nachfolgend „Kunde“, gemeinsam mit JURA SPRINT auch „Parteien“). Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsart, Vertragsschluss

Bei sämtlichen auf dieser Website angebotenen Dienstleistungen handelt es sich um einmalig zu erbringende Dienste höherer Art im Rahmen eines Dienstvertrages gemäß § 611 BGB. Ein Dienstvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, bei dem sich eine Vertragspartei zur Leistung eines bestimmten Dienstes (JURA SPRINT) und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (Kunde). Der genaue Leistungsgegenstand ist abhängig von der jeweiligen Dienstleistung und wird unter Ziffer 3 näher beschrieben.

Die auf dieser Website angebotenen Dienstleistungen stellen lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots dar (sog. invitatio ad offerendum). Die Abgabe eines rechtlichen Vertragsangebots durch den Kunden erfolgt erst mit Beginn des Bezahlvorgangs in Form der Weiterleitung zum jeweiligen Zahlungsdiensteanbieter (siehe Ziffer 5) im Rahmen des Checkout-Prozesses. Die Annahme des Vertragsangebots steht grundsätzlich im Ermessen von JURA SPRINT und erfolgt regelmäßig mit der erfolgreichen Bezahlung und dem erfolgreichen Abschluss des Checkout-Prozesses. Der Vertragsschluss wird dem Kunden auf der Website angezeigt („Vielen Dank, Deine Bestellung war erfolgreich!“) und ihm zusätzlich per E-Mail mitgeteilt („Deine Bestellung vom … war erfolgreich“).

Der Vertragstext wird von JURA SPRINT gespeichert und dem Kunden gemeinsam mit den Zugangsdaten zum Mitgliedskonto (siehe Ziffer 6) per E-Mail zugeschickt. Der Kunde verspricht, dass seine im Rahmen des Checkout-Prozesses angegebene E-Mail Adresse korrekt und sein E-Mail Postfach empfangs- und zustellungsbereit ist; der Kunde verpflichtet sich außerdem, Änderungen bzgl. seiner E-Mail Adresse unverzüglich JURA SPRINT mitzuteilen und sein E-Mail Postfach stets empfangs- und zustellungsbereit zu halten. Sofern E-Mails von JURA SPRINT nicht zugestellt werden können, obliegt dem Kunden der Nachweis, dass er seine vorgenannten Pflichten erfüllt hat.

3. Leistungsgegenstand, Leistungserbringung, Verfügbarkeit, Fälligkeit

Bei den angebotenen Dienstleistungen ist zwischen den Crashkursen und anderen Diensten zu unterscheiden. Die Crashkurse sind voraufgezeichnete Online-Videokurse zu bestimmten Rechtsgebieten und Rechtsthemen, deren Inhalt auf der jeweiligen Kursseite ausführlich beschrieben ist und die der Kunde über die Website ansehen kann (Video-On-Demand Streaming). Hierfür ist eine Internetverbindung erforderlich, für die der Kunde verantwortlich ist. Andere Dienste bestehen in der Regel aus Coachinggesprächen zu juristischen Themen, sind jedoch nicht hierauf beschränkt. Während der konkrete Leistungsgegenstand bei den anderen Diensten regelmäßig zwischen den Parteien individuell vereinbart wird, besteht dieser bei den Crashkursen in der einmaligen Bereitstellung eines Zugangs bzw. Zugriffs auf die entsprechenden Online-Videos für die Vertragsdauer (siehe Ziffer 4). JURA SPRINT behält sich das Recht vor, die Inhalte der Crashkurse in angemessenem Umfang jederzeit thematisch anzupassen und insbesondere zu aktualisieren (§ 327f BGB).

Der Kunde wird nach Vertragsschluss automatisch für den bestellten Crashkurs freigeschaltet. Dieser Vorgang dauert für gewöhnlich wenige Minuten; JURA SPRINT bemüht sich, technische Verzögerungen zu kurz wie möglich zu halten. Der Kunde kann auf den bestellten Crashkurs nach der Freischaltung über die jeweilige Kursseite sowie über sein Mitgliedskonto (siehe Ziffer 6) zugreifen. Voraussetzung ist neben einer Internetverbindung, dass der Kunde auf der Website eingeloggt ist.

Die angebotenen Dienstleistungen beschränken sich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland; außerhalb Deutschlands ist ein Zugriff auf die Website von JURA SPRINT sowie die Crashkurse bzw. voraufgezeichneten Videos nicht möglich. Die Verfügbarkeit der Website sowie der Crashkurse bzw. voraufgezeichneten Videos ist von verschiedenen externen Faktoren abhängig, auf die JURA SPRINT keinen Einfluss hat. Dies gilt auch für die Bildqualität, die insbesondere von der verfügbaren Internet-Bandbreite des Kunden abhängig ist und daher je nach Internetdienstanbieter und Endgerät des Kunden variieren kann. JURA SPRINT kann daher keine Garantie für eine bestimmte Verfügbarkeitsrate und/oder Bildqualität geben.

Die Pflicht von JURA SPRINT zur Dienst- bzw. Leistungserbringung wird abweichend von § 327b BGB erst nach erfolgreicher Zahlung der vollständigen Vergütung bzw. der ersten Rate bei Ratenzahlung (siehe Ziffer 5) fällig.

4. Vertragsdauer, Kündigung

Die Vertragsdauer beträgt bei sämtlichen Crashkursen (auch bei Paketen resp. “Deals”) stets 1 Jahr ab Vertragsschluss; das Vertragsverhältnis endet somit grundsätzlich automatisch durch Zeitablauf gemäß § 620 Abs. 1 BGB. Da es sich hierbei um einmalig zu erbringende Dienste höherer Art handelt (siehe Ziffer 2), ist eine Vertragsverlängerung ausdrücklich ausgeschlossen. Den Parteien bleibt jedoch unbenommen, nach Beendigung des Vertragsverhältnisses einen neuen Dienstvertrag individuell abzuschließen.

Bei den Crashkursen besteht für die Parteien aufgrund der zeitlichen Befristung des Vertragsverhältnisses kein Recht zur ordentlichen Kündigung; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Im Falle einer Ratenzahlung (siehe Ziffer 5) hat JURA SPRINT das Recht, das Vertragsverhältnis außerordentlich fristlos zu kündigen und den Zugang zum Mitgliedskonto (siehe Ziffer 6) unverzüglich zu sperren, wenn der Kunde mit einer Rate mehr als 7 Tage in Verzug ist.

5. Preise, Bezahlung, Fälligkeit, Ratenzahlung

Die dargestellten Preise sind Endpreise. Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Ausweisung der Umsatzsteuer liegen nicht vor.

Die Zahlung der Vergütung ist ausschließlich elektronisch mittels PayPal oder Stripe (Kreditkarte, Klarna) möglich (nachfolgend „Zahlungsdiensteanbieter“). Im Checkout-Prozess wird der Kunde auf die Webseite des jeweiligen Zahlungsdienstanbieters weitergeleitet, der den Kunden zur Bestätigung der Zahlungsanweisung auffordert und anschließend die Zahlungstransaktion einleitet und durchführt.

Die Bezahlung ist abweichend von § 614 BGB sofort nach Vertragsschluss fällig und damit noch vor der Diensterbringung.

Der Kunde hat die Möglichkeit, die Vergütung für ausgewählte Crashkurs-Pakete („Deals“) in 12 einheitlichen, monatlichen Raten zu zahlen; ein Dauerschuldverhältnis wird hierdurch ausdrücklich nicht begründet. Die erste Rate ist sofort nach Vertragsschluss fällig, alle weiteren Raten jeweils entsprechend einen Monat später. Sofern der Kunde mit einer Rate mehr als 3 Tage in Verzug ist, hat JURA SPRINT das Recht, den Zugang zum bestellten Crashkurs-Paket bis zur vollständigen Zahlung der offenen Rate zu sperren.

6. Mitgliedskonto, Kursbewertung

Im Zuge des Checkout-Prozesses wird für den Kunden automatisch ein Mitgliedskonto erstellt. Dies ist technisch erforderlich, damit der Kunde auf die angebotenen Dienstleistungen, insbesondere die Crashkurse, zugreifen kann. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses (siehe Ziffer 4) und Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden das Mitgliedskonto und sämtliche in diesem Zusammenhang angefallenen Daten des Kunden ohne Vorankündigung unwiderruflich gelöscht. Weitere Informationen zum Datenumgang sind in der Datenschutzerklärung enthalten. JURA SPRINT behält sich ausdrücklich das Recht vor, das Mitgliedskonto und sämtliche in diesem Zusammenhang angefallenen Daten des Kunden in folgenden Fällen ebenfalls ohne Vorankündigung unwiderruflich zu löschen:

  1. technische Fehlfunktionen,
  2. irrtümlich aufgegebene Bestellungen oder
  3. missbräuchliches Verhalten des Kunden.

Der Kunde kann den bestellten Crashkurs bewerten („Kurs bewerten“). Mit der Abgabe der Bewertung erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit einer Veröffentlichung der Bewertung, auch auszugsweise, einverstanden; ein Recht oder Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

7. Haftung, Schadensersatz, Widerrufsrecht

JURA SPRINT übernimmt keine Haftung oder Garantie dafür, dass der Kunde mit den angebotenen Dienstleistungen, insbesondere den Crashkursen, irgendeine Prüfung besteht und/oder hierbei eine bestimmte Punktzahl erreicht.

Für Ansprüche des Kunden aufgrund von Schäden, die durch JURA SPRINT selbst, gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, besteht nur eine unbeschränkte Haftung

  1. bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder
  2. bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), aufgrund leichter Fahrlässigkeit von JURA SPRINT selbst, gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

Hinsichtlich des Widerrufsrechts gelten die in der Widerrufsbelehrung gemachten Angaben.

8. Urheberrecht, Vertragsstrafe

Die Crashkurse bzw. voraufgezeichneten Videos sowie die downloadbaren Materialien (Begleitskripte, Folien, Teilnahmezertifikate etc.) unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Eine Anfertigung von Mitschnitten und/oder Kopien jeglicher Art ist nicht gestattet, auch nicht für den Privatgebrauch. Es ist ausdrücklich untersagt, die Crashkurse bzw. voraufgezeichneten Videos, die downloadbaren Materialien und/oder die Zugangsdaten an Dritte weiterzugeben, zu verbreiten, öffentlich- und/oder allgemein zugänglich zu machen.

Sofern der Kunde hiergegen verstößt, ganz gleich ob fahrlässig oder vorsätzlich, führt dies zu einer Vertragsstrafe von 5.000,00 EUR, sofort fällig ab dem ersten Tag nach der jeweiligen Tathandlung.

9. Verhaltenskodex

Die Website wird von OnTrust.Net geprüft. Die zu erfüllenden Anforderungen bzw. Qualitätskriterien sind unter folgendem Link einsehbar: https://ontrust.net/shop-guetesiegel-anforderungen.

10. Streitbeilegung, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. JURA SPRINT ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit sämtlichen auf dieser Website angebotenen Dienstleistungen und abgeschlossenen Verträgen ist das für Frankfurt am Main, Deutschland, sachlich zuständige Gericht, wenn

  1. der Kunde Unternehmer gemäß § 14 BGB ist,
  2. er keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat,
  3. seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder
  4. sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar mit Ausnahme von UN-Kaufrecht, dass ausdrücklich ausgeschlossen wird.

11. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Klauseln dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein und/oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht berührt (Salvatorische Klausel).

Stand: 1. April 2024